Nicht persönliche Wetten

  1. Für andere als die persönliche und unmittelbare Art von Wettvertragsabschlüssen unter Zuhilfenahme von Kommunikationsmitteln (etwa Telefon-, Computertelefonie-, Fax-, Brief-, e-mail oder Internetwetten) gelten, sofern nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist, diese Wettbestimmungen sinngemäß. Allfällige ergänzende Regelungen für derartige Wettabschlussformen hat der Buchmacher gesondert (etwa im Korrespondenzweg, via e-mail oder auf seiner Homepage) als verbindlich bekannt zu machen.

  2. Bei Abgabe von Wetten über Computertelefonie (IVR, DTMF, o.ä.) erfolgt die Wettabgabe durch Drücken der Tasten am Telefon. Der Wettvertrag gilt als abgeschlossen, sobald die vom Kunden ausgewählten Wettdaten ins Computersystem des Buchmachers abgespeichert wurden.

 

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