Allgemeine Wettbestimmungen

I. Allgemein
II. Allgemeine Wettregeln
III. Besondere Wettregeln
IV. Haftung und Schadloshaltung
V. Datenschutz

I. Allgemein

1. Für alle Wettverträge gelten die nachstehenden Wettbestimmungen, die der Spieler
mit Vertragsabschluss anerkennt.

 2. An jeder Wette sind einerseits „Fortuna Sportwetten Ges.m.b.H.“ als Buchmacher
oder ihr Erfüllungsgehilfe (im Folgenden zusammen „Buchmacher“) und andererseits
der Spieler als Vertragsparteien beteiligt. Das Wettereignis, auf dessen Eintritt
gewettet werden kann, wird vom Buchmacher bestimmt.

3. Der Buchmacher hat die vorliegenden Wettbestimmungen entsprechend den
Bestimmungen des anwendbaren Landesgesetzes kundgemacht.

4. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Spieler und dem Buchmacher unterliegen
ausschließlich materiellem österreichischem Recht unter Ausschluss der
Verweisungsnormen seines internationalen Privatrechts, des Rom I-Verordnung und
des UN-Kaufrechts. Mangels anders lautender, zwingend zur Anwendung
kommenden Zuständigkeitsbestimmungen ist für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit dem Wettabschluss das für den Standort des Buchmachers in
Österreich zuständige Gericht zuständig.

5. Der Spieler erklärt,
a) das am Ort des Vertragsabschlusses gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter (18
Jahre) und die für den Abschluss erforderliche Geschäftsfähigkeit zu besitzen;
Im Zweifelsfall ist die Volljährigkeit durch einen amtlichen Lichtbildausweis, der
den Anforderungen des § 40 Abs. 1 Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993,
entspricht, nachzuweisen.
b) vom Ausgang des der jeweiligen Wette zugrunde liegenden Ereignisses vor
Vertragsabschluss keine Kenntnis zu haben;
c) dass die Mittel, mit denen er seinen Wetteinsatz bestreitet, aus keiner gesetzlich
unerlaubten Handlung stammen und ihm zu seiner freien Verfügung stehen;
d) vor Aufnahme seiner Geschäftsverbindung zum Buchmacher oder seinem
Erfüllungsgehilfen die Allgemeinen Wettbestimmungen vollständig gelesen,
anerkannt und verstanden zu haben. Für eine nach den Heimatvorschriften des
Wettkunden allenfalls rechtswidrige Teilnahme des Wettkunden an den
gegenständlichen Wettverträgen übernimmt der Buchmacher keine Haftung;
e) sich über die für ihn geltenden Rechtsvorschriften vollständig informiert zu
haben. Der Buchmacher weist ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme bzw.
der Abschluss von Wetten in bestimmten Ländern verboten ist bzw.
Beschränkungen unterliegen.

6. Der Buchmacher ist jederzeit berechtigt, die Annahme von Wettangeboten ohne
Angabe von Gründen zu verweigern, die Höhe der Wetteinsätze vor Annahme der
Wetten zu begrenzen und/oder Quotenänderungen vor Wettabschluss vorzunehmen.
Auch liegt es in seinem freien Ermessen, Quoten und Auszahlungs-oder Gewinnlimits
für den Spieler verbindlich festzulegen bzw. Spieler, ohne Angabe von Gründen, von
der Teilnahme am Angebot des Buchmachers auszuschließen.

7. Der Wettvertrag kommt durch Annahme eines vom Spieler übermittelten
Wettangebots durch den Buchmacher zustande.

8. Für die Auslegung des Vertragsinhaltes sind die Aufzeichnungen des Buchmachers
maßgebend. Durch die Wettabgabe im Wettschein bestätigt der Spieler dessen
Richtigkeit. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.

9. Sollte sich nach Wettvertragsabschluss herausstellen, dass der Inhalt des
Wettvertrages – aus welchem Grund auch immer – weder bestimmt noch bestimmbar
ist, ist die Wette ungültig und der Wetteinsatz ist zurück zu zahlen.

10. Ein einseitiges Rücktrittsrecht des Spielers nach Abschluss des Wettvertrages ist
ausgeschlossen.

11. Dem Spieler ist es untersagt, Wetten auf Ereignisse abzugeben, an denen er selbst
beteiligt ist. Wetten auf Ereignisse im Auftrag von an diesen Ereignissen Beteiligten,
sind ebenso untersagt. Der Buchmacher behält sich bei einem Verstoß gegen diese
Bestimmung das Recht vor, die Wetten zu stornieren, die Auszahlung etwaiger
Gewinne und die Rückerstattung der Einsätze zu verweigern. Der Buchmacher hat
keinerlei Verantwortung dafür, darüber Kenntnis zu haben, ob der Spieler gegen
diese Bestimmung verstößt. Daher ist der Buchmacher berechtigt, die Maßnahmen
jederzeit nach Kenntnisnahme zu ergreifen.

12. Der Buchmacher kann sich die Auszahlung des Wettgewinnes bis 40 Tage nach
Beendigung des letzten Tipps/Ereignisses der gespielten Wette vorbehalten.

13. Dem Spieler ist es nicht gestattet, allfällige Forderungen gegen den Buchmacher aus
Wettverträgen entgeltlich oder unentgeltlich abzutreten, zu verpfänden oder darüber
in sonstiger Weise rechtsgeschäftlich zu verfügen oder mit derartigen Forderungen
gegen Forderungen des Buchmachers aufzurechnen.

14. Der Buchmacher hat dem Betreiber jener Lokalität („Wettvermittler“), in denen der
Wetter sein Angebot zum Abschluss einer Wette stellt, Vollmacht erteilt, im Name
und auf Rechnung des Buchmachers die Wette mit dem Wetter abzuschließen. Der
Wettvermittler handelt somit bei Abschluss der Wette für den Buchmacher und
ausschließlich in dessen Namen und auf dessen Rechnung.

15. Als Ort des Wettabschlusses und als Erfüllungsort gilt der Sitz des Wettvermittlers.

16. Mit dem Akzeptieren dieser Allgemeinen Wettbestimmungenbestätigt der Spieler,
dass sein Interesse an Wetten/Spielen persönlicher Natur ist und ausschließlich zur
persönlichen Unterhaltung dient. Der Buchmacher erkennt keinerlei gewerbliche oder
berufsmäßige Nutzung an.

17. Sofern nicht anders vereinbart, basieren alle angegebenen Daten und Zeiten auf
mitteleuropäischer Zeit (GMT+1).

18. Diese Allgemeinen Wettbestimmungen stehen am Terminal in mehreren Sprachen
zur Verfügung und stimmen prinzipiell überein. Sollten sich in fremdsprachigen
Versionen dieser Geschäftsbedingungen Abweichungen ergeben, so ist die englische
Version maßgeblich. Dies gilt auch für die Datenschutzrichtlinie.

19. Der Buchmacher nimmt im Regelfall ein ordnungsgemäß vom Spieler durch drücken
des Buttons „Wette abgeben“ abgegebenes Wettanbot unter der Voraussetzung
ausreichender Mittel auf dem Terminal sind. Eine allfällige darüber hinausgehende
Annahmeerklärung des Buchmachers hat für den rechtswirksamen Vertragsabschluss
am Ort des Buchmachers daher keine konstitutive Wirkung.

20. Befindet sich zum Zeitpunkt der Platzierung der Wette keine vollständige Deckung
auf dem Terminal oder Konto, und wurde der Fehlbetrag nicht fristgerecht auf dem
Terminal oder Konto aufgeladen, hat der Buchmacher das Wahlrecht, die Wette
entweder zu stornieren oder die Wette mit dem tatsächlich auf dem Terminal oder
Konto zur Verfügung stehenden Guthaben als Wetteinsatz anzunehmen.

21. Wetteinsätze werden bis auf Widerruf ausnahmslos nur in EUR angenommen und
ausbezahlt.

II. Allgemeine Wettregeln

1. Preisgestaltung
Änderungen bei allen Quoten sind vorbehalten und können gelegentlich auf bestimmte
Spieleinsatzhöhen beschränkt sein. Die über unsere verschiedenen Absatzkanäle
angebotenen Quoten können unterschiedlich ausfallen. Die Quoten für alle Auswahlen
ändern sich regelmäßig, da sie die Fluktuationen auf dem Markt oder Änderungen bei den
Ereignissen selbst widerspiegeln, wie zum Beispiel wenn ein Tor geschossen wird.
Änderungen bei den Quoten haben keine Auswirkung auf Wetten, die bereits platziert
und bestätigt wurden.
Für Angebotene Quoten kann nicht garantiert werden, dass sie während der
Veranstaltung gleich bleiben, und ein Benutzer, der während eines Spiels eine Wette
platziert, akzeptiert, dass weitere Wetten auf die Veranstaltung eventuell nicht mehr
möglich sein werden.

2. Höchstgewinne
Der Höchstbetrag, der mit einem beliebigen Wettschein gewonnen werden kann, ist EUR
15.000,–.

3. Abgebrochene/Verschobene Veranstaltungen
Außer wenn in den Wettbestimmungen für einen bestimmten Sport etwas anderes
festgelegt ist, sind alle Wetten auf abgebrochene oder verschobene Spiele ungültig,
außer wenn das Spiel neu angesetzt wird und innerhalb der nächsten 48 Stunden
stattfindet oder fortgeführt wird. In diesem Fall bleiben die Wetten aufrecht. Alle
Veranstaltungen, die zum Zeitpunkt der Unterbrechung oder des Abbruchs entschieden
waren, werden entsprechend dem Ergebnis zum Zeitpunkt der Unterbrechung oder des
Abbruchs abgewickelt.

4. Änderung des Veranstaltungsorts
Wenn ein Team nicht mehr am angekündigten Veranstaltungsort spielt, stehen die
Wetten für das Spiel so lange, als der Veranstaltungsort nicht auf das Gelände des
Gegners verlegt wurde (oder bei internationalen Spielen, so lange, als der
Veranstaltungsort im gleichen Land bleibt). Der Buchmacher behält sich jedoch das Recht
vor, alle Wetten zu stornieren, wenn davon ausgegangen wird, dass eine Änderung des
Veranstaltungsorts eine wesentliche Auswirkung auf die Quoten des Spiels haben wird.

5. Fehler
Der Buchmacher unternimmt alle Anstrengungen um sicherzustellen, dass Wetten ohne
Fehler angenommen werden. Wenn jedoch infolge menschlichen Versagens oder eines
Systemproblems eine Wette zu einer Quote angenommen wird (einschließlich Quoten,
Handicap-Bestimmungen und anderer Bedingungen für die Wette), welche wesentlich von
den Quoten abweicht, die auf dem allgemeinen Markt zum Zeitpunkt der Platzierung der
Wette angeboten wurden, behält sich der Buchmacher das Recht vor, alle betroffenen
Auswahlen zu stornieren.
In Zusammenhang stehende Eventualitäten (RelatedContingencies)
Sammel-/Mehrfachwetten werden nicht angenommen, wenn das Ergebnis eines Teils der
Wette zum Ergebnis der anderen Wette beiträgt. Bei versehentlicher Auswahl wird die
Auswahl mit der geringeren Quote ungültig.
Wenn die in Zusammenhang stehenden Auswahlen verschiedene Schlusstermine haben,
wird das Ergebnis mit dem späteren Schlusstermin ungültig (z.B. Fahrer gewinnt den
britischen Grand Prix und der gleiche Fahrer gewinnt dann die Meisterschaft).

6. Verspätete Wetten (LateBets)
Es kann nur auf das Ergebnis zukünftiger Veranstaltungen gewettet werden. Wenn ein
Ergebnis bereits bekannt ist und sich nicht in der Quote widerspiegelt, sind Wetten auf
diese Ereignisse ungültig (z.B. eine Wette auf den ersten Torschützen wird angenommen,
nachdem das erste Tor gefallen ist). Wenn eine Wette nach Beginn des Wettereignisses
platziert wurde oder wenn der Einsatz nicht rechtzeitig gezahlt wurde, ist die Wette
ungültig (das gilt nicht für Wetten auf Ereignisse die während des Spiels platziert
werden).

7. Abwicklung
Für die Abwicklung einer Wette nach dem Abschluss eines Ereignisses gilt das erste
offizielle Ergebnis, das vom offiziellen Leitungsorgan direkt nach dem Ende des
Spiels/Ereignisses bekannt gegeben wird, als endgültig. Diese Regel für gilt alle
Veranstaltungen, es sei denn in den Wettbestimmungen für eine bestimmte Sportart
wurde etwas anderes festgelegt.
• Alle nachfolgenden Änderungen der Ergebnisse, sei es aufgrund von
Disziplinaranhörungen oder aus anderen Gründen, finden keine Beachtung;
• Wenn das offizielle Ergebnis einer Sportveranstaltung nicht verfügbar ist, wird das
Ergebnis unter Heranziehen aller verfügbaren Nachweise nach dem alleinigen
Ermessen des Buchmachers bestimmt.
Der Buchmacher behält sich das Recht vor, eine Unentschieden-Kürzung (Dead Heat
Reduction) bei jedem Ereignis vorzunehmen, bei dem mehr Gewinner als ursprünglich
angegeben verkündet werden. Unentschieden-Regelungen (Dead Heat Rule) gelten für
alle Veranstaltungen, bei denen mehr Gewinner als ursprünglich angegeben verkündet
werden.

8. Live-Spielstandsdaten
Es ist zu beachten, dass Daten wie zum Beispiel aktueller Spielstand, vergangene Zeit
und Spieldauer, die an den Terminals oder der Webseite angezeigt werden, von einem
„Live Feed“ Dritter stammen und dass es dabei zu Verzögerungen und/oder
Ungenauigkeiten kommen kann. Wenn sich ein Kunde beim Platzieren von Wetten auf
diese Daten verlässt, erfolgt das zur Gänze auf sein eigenes Risiko und der Buchmacher
übernimmt keine Haftung für einen (direkten oder indirekten) Schaden infolge von Live-Spielstandsdaten.

9. Absprachen
Kunden müssen ihre Wettanfragen als Einzelpersonen anmelden. Wiederholte Anfragen
mit den gleichen Auswahlen können nachfolgend für ungültig erklärt werden.
Wettauswahlen können für ungültig erklärt werden, wenn der Buchmacher der Ansicht
ist, dass Kunden eine Absprache getroffen haben oder eine Interessengemeinschaft
bilden oder wenn die betreffenden Wetten innerhalb eines kurzen Zeitraums von einem
oder mehreren Kunden platziert wurden.

10. Manipulation
Wenn der Buchmacher einen Verdacht auf Manipulation hegt, behält er sich nach seinem
alleinigen Ermessen das Recht auf folgendes vor:
• Einstellen des Anbietens einer Veranstaltung oder einer Reihe von
Veranstaltungen bei einem seiner Ereignisse; und
• Verspätung und/oder Einbehaltung der Zahlung für eine Veranstaltung oder eine
Reihe von Veranstaltungen bei einem ihrer Ereignisse, bis die Integrität der
Veranstaltung oder der Reihe von Veranstaltungen vom entsprechenden
Sportverband bestätigt wurde.
Außerdem behält sich der Buchmacher bei einer Bestätigung einer aktiven
Veranstaltungsmanipulation, bei einer Veranstaltung oder einer Reihe von
Veranstaltungen, durch die entsprechenden Sportdachverbände das Recht vor, nach
seinem alleinigen Ermessen auf solche Veranstaltungen gesetzte Wetten auszusetzen, die
von Einzelpersonen gesetzt wurden, bei denen festgestellt wurde, dass sie über
wettenbezogenes Wissen oder Informationen verfügen, oder eine andere Einzelperson,
die nach dem billigen Ermessen des Buchmachers mit dieser Person in Verbindung steht,
mit dieser zusammen agiert oder auf andere Weise mit ihr in Verbindung steht.

11. Nicht berechtigte Wetter
Wetten auf Veranstaltungen, an denen der Wetter teilnimmt (“teilnehmen” umfasst
Personen, die als Sportler, Athleten oder als Besitzer, Trainer oder Funktionär eines
teilnehmenden Vereins fungieren) oder solche, die von einer teilnehmenden Person
beauftragt werden, sind nicht zulässig. Außerdem dürfen Wetten auf Liga-, Pokal- oder
andere Veranstaltungen, an denen der entsprechende Verein/die Organisation teilnimmt,
von Personen, die als an der entsprechenden Veranstaltung teilnehmend erachtet
werden, nicht platziert oder beauftragt werden. Bei einem Verstoß gegen diese
Vorschriften behält sich der Buchmacher das Recht vor, die Auszahlung von Gewinnen
und eingezahlten Einsätzen zu verweigern und die Wetten für ungültig zu erklären. Der
Buchmacher übernimmt keine Haftung für den Fall, dass es hätte wissen müssen, ob ein
Benutzer ein Teilnehmer ist. Demgemäß ist der Buchmacher berechtigt, jederzeit anhand
von erforderlichen Maßnahmen Gelder zurückzufordern, nachdem ein nicht berechtigter
Wetter oder mit ihm in Verbindung stehende Parteien dem Buchmacher bekannt wurden,
und derartige Machenschaften den entsprechenden Sportbehörden zu melden.

12. Verbotene Wetten
(1) Auf folgende Ereignisse dürfen keine Wetten angeboten, abgeschlossen und
vermittelt werden:
1. die auf die Verwirklichung strafrechtlich relevanter Tatbestände abzielen,
2. die nach allgemeinem sittlichem Empfinden die Menschenwürde gröblich
verletzen,
3. durch die Menschen auf Grund ihres Geschlechts, ihrer Rasse, Hautfarbe,
nationalen oder ethnischen Herkunft, ihres religiösen Bekenntnisses oder einer
Behinderung herabgesetzt werden.
(2) Wetten während eines laufenden Ereignisses (Livewetten), ausgenommen Livewetten
auf eine Teil-Spielzeit nach dem Reglement der betreffenden Sportart oder das
Endergebnis, sind verboten.

III. Besondere Wettregeln

1. Beschränkungen für Einsätze, Auszahlungen und Gewinne

  • Der Mindestwetteinsatz beträgt € 1,00 pro Ticket.
  • Der maximale Wetteinsatz ist auf € 70,– pro Ticket limitiert.
  • Der Höchstgewinn pro Wette ist mit € 15.000,– limitiert.
  • Höchstgewinn pro Wettkunde und Kalendertag: € 20.000,–.
  • Höchstgewinn pro Wettkunde und Kalenderwoche: € 50.000,–.

Wobei unter Kalenderwoche der Zeitraum von Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr zu verstehen ist.

2. Gewinnlimits:
Höchstgewinn pro Wette sind EUR 15.000,00.
Übersteigt der Nettogewinn EUR 15.000,00, so werden nur EUR 15.000,00 und der
Wetteinsatz ausbezahlt.
Höchstgewinn ist pro Spieler und Woche EUR 15.000,00.
Der Buchmacher behält sich das Recht vor, von den oben genannten Gewinnlimits
abweichende Limits für einzelne Spieler festzusetzen.
3. Bei allen Wetten sind hinsichtlich ihres Inhalts die Aufzeichnungen des Buchmachers
allein maßgebend. Eine Berichtigung des Wettscheines ist nur dann zulässig, wenn es
sich um die Behebung eines offensichtlichen Irrtums bzw. eines Schreib- oder
Rechenfehlers handelt.
4. Nachträgliche Quotenänderungen haben keinen Einfluss auf bereits getätigte und
bestätigte Wetten.
5. Bei offensichtlichen Fehlern im Wettangebot hat der Buchmacher das Recht,
abgegebene Wetten nachträglich zu stornieren (Bewertung des Tipps mit 1,00).
Gewonnene Wetttickets können vom Spieler innerhalb von 50 Tagen nach Eintritt des
Wettergebnisses im Wettshop eingelöst werden.
6. Gibt ein Spieler mehrere gleiche Wetten ab, deren Gesamtgewinn das Limit übersteigt,
so hat der Buchmacher das Recht, diese Wetten jederzeit soweit zu reduzieren, als
dies zur Einhaltung des Gewinnlimits erforderlich ist. Bei Wettplatzierungen, deren
Auszahlung die Gewinnlimits überschreiten, haftet der Buchmacher nicht für den
entgangenen Gewinn. Sollte ein Bonus (z.B. auf den Wetteinsatz) gegeben sein, so
bleibt das Auszahlungslimit pro Wettschein unberührt. Als Auszahlungsbetrag gilt dann
das Auszahlungslimit pro Wettschein, ungeachtet des Gewinnbetrages und des Bonus,
wenn diese Summe das Auszahlungslimit übersteigen sollte.

7. Zahlungsfristen
Folgende Zahlungsfristen gelten für die Auszahlung von Wettgewinnen:
Wettgewinne bis zu EUR 5.000,- werden binnen 1 Kalendertag ausbezahlt.
Wettgewinne größer EUR 5.000,- werden binnen 30 Kalendertagen ausbezahlt.

IV. Haftung und Schadloshaltung

1. Schadenersatzansprüche – soweit es sich nicht um Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
handelt – des Spielers gegenüber dem Buchmacher insbesondere wegen verzögerter,
fehlerhafter, manipulierter oder missbräuchlicher Datenübertragung sind
ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schadenersatzansprüche wegen Systemausfällen.
Grundsätzlich ist die Haftung des Buchmachers auf den Wetteinsatz, -betrag oder die
noch nicht ausbezahlten Gewinne beschränkt, abhängig davon, welcher Betrag höher
ist.

2. Der Buchmacher ist berechtigt, von sich aus Wetten mit Schreib-, Rechen-, Quoten- oder sonstigen Fehlern jederzeit – auch nach Vertragsabschluss – zu stornieren bzw. zu
berichtigen. Das Recht des Buchmachers auf Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums
bleibt davon unberührt.

3. Der Buchmacher übernimmt keine Haftung für die Angaben von Informationsdiensten,
weder für die Vollständigkeit, die Aktualität noch die Richtigkeit. Alle Angaben in
Livescores und Statistiken erfolgen ohne Gewähr. Dies gilt auch für Zwischenstände
bei Livewetten.

4. In manchen Ländern ist die Teilnahme an Sportwetten bzw. der Abschluss solcher
verboten oder gesetzlichen Beschränkungen unterworfen. Der Buchmacher kann für
etwaige Nachteile, die dem Kunden durch die Missachtung von Verboten seines
Heimatlandes entstehen, keine Haftung übernehmen.

5. Der Buchmacher und/oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur für Schäden, die über
die Grenzen der Produkthaftpflicht hinausgehen, wenn ein absichtliches Vorgehen oder
grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der entsprechenden rechtlichen Bestimmungen
nachgewiesen werden kann. Jegliche Haftung für geringfügige Fahrlässigkeit, die
Rückerstattung von Folgeschäden und finanziellen Verlusten, Gewinnverluste, verloren
gegangene Daten, Zinsverluste und Schadensersatz aus Ansprüchen Dritter gegen den
Benutzer sind davon ausgeschlossen. Die Haftung des Buchmachers und seinen
Erfüllungsgehilfen ist auf den gesetzlich möglichen Umfang reduziert. Der Buchmacher
übernimmt keinerlei Haftung für Umstände, die sich ihrer Kontrolle entziehen (Höhere
Gewalt usw.).

6. Der Buchmacher übernimmt keinerlei Haftung für Eingabe-, Übertragungs- und/oder
Bewertungsfehler. Der Buchmacher ist berechtigt, alle offensichtlichen Fehler, wie zum
Beispiel die Eingabe von falschen Quoten für Wetten und Fehler bei der Bewertung von
Ergebnissen zu korrigieren, und die betroffenen Wetten für ungültig zu erklären. Der
Buchmacher übernimmt keinerlei Haftung für die vollständige oder teilweise
Aufrechterhaltung der unterbrechungsfreien Funktionalität des Terminals oder der
Spiele, für Programmierfehler und/oder die Korrektur von Fehlern.

7. Fortuna Sportwetten Ges.m.b.H. bestellt einen Geldwäschebeauftragten und ergreift
notwendige Maßnahmen gegen Geldwäsche. Ab einer Gewinnauszahlung von € 2.000,-
sind die Ausweisdaten und die Daten des Tippscheines schriftlich festzuhalten (ggfls.
durch Foto) (Formular Auszahlungsformular)

8. a„early cashout“ – Ticketrückkauf
i. Gründe warum die „early cashout“ Funktion für eine Wette nicht
verfügbar ist:
1. Eine oder mehrere der offenen Auswahlen werden
vorübergehend ausgesetzt.
Das kann man durch eine Kontrolle des Terminals einfach feststellen: Markt
sichtbar aber ausgesetzt. Markt gar nicht sichtbar, weil wir die „Markt in-play“
Funktion nicht anbieten.
2. Eine von mehreren offenen Auswahlen hat einen höheren
Preis als 23/1. Wir bitten die „early cashout“ Funktion nicht
an, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Gewinn
dermaßen niedrig ist.
3. Eine oder mehrere offene Auswahlen haben laut Spielstand
bereits gewonnen und dabei sind die finalen Ergebnisse noch
nicht einmal bei uns im System vorhanden. In diesem
Szenario kann unser System kein „early cashout“-Angebot
kalkulieren. Den Abrechnungsstatus von einzelnen
Auswahlen kann der Kunde in der Ticket Info Seite finden.
4. Eine oder mehrere der übrigen Auswahlen erscheinen als
verfügbar im Live-Spiel, hat aber eine andere Markt Typ ID
als die entsprechende „prematch“ Markt Typ ID in unserem
System. Leider ist dies der Fall für einige Märkte in einigen
Sportarten. Allerdings beeinflusst das nicht die Hauptmärkte.
ii. Andere Gründe warum die Auszahlungsfunktion nicht funktioniert,
auch wenn diese dem Kunden angeboten wurde:
1. Es gab eine Preisänderung im Live-Spiel zwischen dem
Kalkulationszeitpunkt vom Angebot und dem Zeitpunkt an
dem der Kunde den Button „Auszahlung“ wählt.
2. Es gab eine Preisänderung im Live-Spiel, während der „early
cashout“ Verzögerung. Die Verzögerung ist mit 5 Sekunden
eingestellt. Die Verzögerung startet sobald der Kunden
„Auszahlung“ wählt. Ähnliche Vorgehensweise wie in Live
Wetten im Generellen.
3. Ursachen 1 und 2 von der ersten Liste passieren, nachdem
dem Kunden ein „early cashout“ Angebot angezeigt wurde.

9. Fortuna Sportwetten Ges.m.b.H. weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die
Teilnahme an Wetten Wettsucht entstehen kann. Personen die wettsüchtig oder
gefährdet sind, wettsüchtig zu werden, verlieren die Kontrolle über ihr
Wettverhalten und geraten dadurch in eine Abhängigkeit, die meist mit hohen
Geldverlusten einhergeht. Dies kann bis zum Bankrott des Wettkunden führen.
Unser Präventionsbeauftragter und unsere Mitarbeiter bieten Hilfe und Beratung
für wettsuchtgefährdete oder wettsüchtige Personen. Wir bieten Aufklärung,
Beratung und Unterstützung bei der Suche und anschließender Vermittlung in ein
Hilfesystem in Kärnten. (Liste Hilfsangebote Spielerschutzeinrichtungen in
Kärnten)

Zudem hat der Wettkunde die Möglichkeit sich jederzeit sperren zu lassen.
(Formular Selbstsperre)

Ebenso hat Fortuna Sportwetten Ges.m.b.H. das Recht im Sinne des
Wettkundenschutzes einen Spieler jederzeit zu sperren. (Formular Fremdsperre)

10. Diese von Fortuna Sportwetten Ges.m.b.H. vorgelegten Wettbestimmungen
treten am 01.11.2023 um 0.00 Uhr in Kraft, wodurch alle bisherigen Fortuna
Sportwetten Ges.m.b.H. herausgegebenen Fassungen ihre Gültigkeit verlieren.

V. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften der anzuwendenden
Datenschutzgesetze verarbeitet.

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